Seit 2012 sind wir ausgezeichnet als „deutsche Tennisschule anerkannt von DTB und VDT“. 
Diese Auszeichnung haben deutschlandweit bisher nur etwa 60 Tennisschulen.
                                          
                                          Fachliche Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
                                          • In der Tennisschule müssen mindestens zwei Lehrkräfte ganzjährig tätig sein.
                                          • Der Leiter der Tennisschule muss Mitglied im VDT sein.
                                          • Der Leiter muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen: Staatlich geprüfter Tennislehrer, VDT-Lizenzierter Tennislehrer, DTB B- oder A- Trainer, Diplom-Trainer.
                                          • Der Leiter muss eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Tennislehrer/-in oder Trainer/-in nachweisen.
                                          • Der zweite Stammtrainer muss mindestens einen DTB C- Trainerschein nachweisen.
                                          • Alle weiteren Lehrer müssen eine der gültigen Lizenzen des VDT oder DTB besitzen oder sich in der Ausbildung zu diesen befinden.
                                          • Der Unterricht ist nach den gültigen Richtlinien, Methoden und Qualitätsstandards (Lehrplänen) des DTB und VDT zu erteilen.
                                          
                                          Organisatorische Voraussetzungen (Auszug):
                                          • Die Tennisschule muss als Unternehmen geführt werden.
                                          • Die Tennisschule muss mittels eines Prospekts und einer Preisliste ihre Leistungen anbieten.
                                        • Der Tennisunterricht muss auf mindestens zwei Plätzen ganzjährig und wetterunabhängig durchführbar sein. Der Tennisunterricht muss in angemessenem Rahmen über moderne Hilfsmittel zur Unterrichtsgestaltung verfügen.